Präambel
Diese Ausbildungs- und Diplomprüfungsrichtlinien beruhen auf den seit 1992
entwickelten Konzepten der Österreichischen Gesellschaft für Alpin- und
Höhenmedizin und wurden in Übereinstimmung mit den am 27.8.1997 von der
Medizinischen Kommission der UIAA (Union Internationale des Associations
d`Alpinisme) und der IKAR (Internationale Kommission für alpines Rettungswesen)
sowie der ISMM (International Society for Mountain Medicine) beschlossenen
internationalen Richtlinien für die Alpinärzteausbildung erstellt.
Das österreichische Ausbildungskonzept wurde von der MEDCOM UIAA und
der MEDCOM IKAR am 29.8.1997 in Interlaken, von der ISMM am 24.5.1998
in Matsumoto und von allen drei Institutionen im Oktober 2007 in Aviemore
als weltweit erste nationale Alpinmedizin-Ausbildungssystem offiziell approbiert.
Gemäß den internationalen Regulationen und Curriculas handelt es sich um„Common Courses“ zur Erlangung des „Diploma in Mountain Medicine“.
Seit 1998 wird diese Alpinärzteausbildung gemäß dem Kooperationsabkommen
vom 20.10.1997 gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Berg und
Expeditionsmedizin als österreichisch-deutsche Alpinärzteausbildung mit
dem Titel „Internationale Lehrgänge für Alpinmedizin“ veranstaltet. Dies
wurde von der UIAA, der IKAR und der ISMM am 28.4.1998 zertifiziert und im
Oktober 2007 bis 2011 verlängert.
Seit 10.8.2000 besteht zusätzlich eine wissenschaftlich-universitäre Patronanz
das Institut für Sportwissenschaft der Universitäten Innsbruck und
durch den IFFB Sport- und Bewegungswissenschaf t der Universität Salzburg.
Diese Ausbildungsordnung regelt Zielsetzung, Struktur, Teilnahmebedingungen
(Zielgruppen), Lehrinhalte, Diplomprüfungswesen, Administration, Organisation,
Durchführung und Finanzgebarung dieser Vereinsveranstaltungen. Änderungen dieser Ausbildungsordnung können auf Vorschlag des Ausbildungsbeirates
nur von den Vorständen der beiden Gesellschaften beschlossen
werden.
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Weltweite Koordination der Curricula und Approbation durch
- Weltbergsportverband UIAA (Medizinische Kommission)
- Internationale Kommission für Alpines Rettungswesen IKAR (Medizinische Kommission)
- International Society for Mountain Medicine ISMM
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Common Courses: |
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Diploma in Mountain Medicine |
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Speciality Courses: |
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1. VERANSTALTER
Die Lehrgänge für Alpinmedizin werden im Sinne der statutengemäß festgelegten
Zielsetzungen von der Österreichischen Gesellschaft für Alpin- und
Höhenmedizin gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Berg- und
Expeditionsmedizin partnerschaf tlich organisiert und durchgeführt, und zwar
in enger Kooperation mit folgenden Organisationen und Institutionen:
- Institut für Sportwissenschaft der Universität Innsbruck
- IFFB Sport- und Bewegungswissenschaft der Universität Salzburg
- Österreichische Ärztekammer
- Österreichische Akademie der Ärzte
- Österreichischer Bergrettungsdienst
- ÖAMTC-Christophorus-Flugrettungsverein
- Union Internationale des Associations d`Alpinisme (UIAA)
- Internationale Kommission für Alpines Rettungswesen (IKAR)
- International Society for Mountain Medicine (ISMM)

2. ZIELSETZUNG UND STRUKTUR
Alle Lehrgänge sind von der Österreichischen Ärztekammer approbierte Diplomfortbildungsveranstaltungen
und unterliegen daher den entsprechenden
gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen. Diese postpromotionelle Aus und
Weiterbildung von Ärzten in allen Bereichen der Alpin- und Höhenmedizin
und der Alpinistik in Theorie und Praxis besteht aus einem dreistufigen Lehrgangssystem:
2.1. LEHRGÄNGE (Common Courses)
- Winterlehrgang
Skitourenlehrgang mit Schwerpunkten Kälte-, Lawinen- und
Höhenmedizin
- Frühjahrslehrgang
Felskletterlehrgang mit Schwerpunkten internistische Alpinmedizin
- Sommerlehrgang
Hochtourenlehrgang in Fels und Eis mit Schwerpunkten Berg- und
Flugrettung
Jeder dieser Lehrgänge dauert 7 Tage.
2.2.
AUSBILDUNGSELEMENTE
- alpinmedizinische Unterrichte bzw. Seminare
- alpinmedizinische Praxisübungen
- alpinistische Aus- und Weiterbildung
Das didaktische Konzept beruht vor allem auf einer engen Verflechtung aller
drei Ausbildungselemente. Diese werden so weit wie möglich im Sinne von
Unterrichtsprinzipien miteinander vernetzt.
Die medizinischen Lehrgangselemente (Seminare und Praxisübungen) haben
gegenüber den alpinistischen Ausbildungsteilen Priorität. Dennoch wird die
alpinistische Schulung als besonders wichtig erachtet, da nur alpinistisch
versierte Personen auch als alpin- und höhenmedizinisch kompetent erachtet
werden. Wegen des mit diesem Anspruch verbundenen Zeitaufwandes umfasst
die österreichisch-deutsche Alpinärzteausbildung drei statt wie bei allen
alternativen Anbietern zwei Wochenlehrgänge.
Das alpinistische Aus- und Fortbildungskonzept beschränkt sich nicht nur auf
die Durchführung geführter Gipfeltouren, sondern vermittelt durch zahlreiche
und umfangreiche Übungen im alpinen Gelände und mittels eigenständiger
Tourenplanung wie Tourengestaltung die individuelle Weiterentwicklung der
Fähigkeiten zur selbstständigen Bergsportausübung eines jeden Teilnehmers.
3. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Diese Teilnahmebedingungen werden jedem Interessenten nach seiner Voranmeldung
zur Kenntnis gebracht. Sie bef inden sich außerdem auch im Anhang
jedes einzelnen Kursprogramms. Die Anzahlung zu den Lehrgangsgebühren
gilt als def initive Anmeldung, womit man sich als Teilnehmer mit diesen
Teilnahmebedingungen verbindlich und vollinhaltlich einverstanden erklärt.
3.1. TEILNAHMEBERECHTIGUNG UND TEILNEHMERGEBÜHREN
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Mitglieder der Österreichischen Gesellschaft für Alpin- und Höhenmedizin oder der Deutschen Gesellschaft für
Berg- und Expeditionsmedizin, und zwar ÄrztInnen sowie MedizinstudentInnen im
letzten Studienabschnitt.
Für alle Teilnehmer eines Lehrganges besteht eine einheitliche Lehrgangsgebühr.
Allenfalls auf dem Stützpunkt anwesende Begleitpersonen von Teilnehmern
sind vom gesamten Lehrgangsbetrieb ausgeschlossen, insbesondere
von Seminaren und Vorträgen.
3.2. ALPINISTISCHE UND PHYSISCHE VORAUSSETZUNGEN
Ein Einstieg in die Ausbildung ist über jeden der drei Lehrgänge möglich. Alle
alpinistischen Könnensstufen sind willkommen, also auch Anfänger, für die
alpinistische Anfängergruppen gebildet werden.
Eine gute Gesundheit und die in der jeweiligen Kursbeschreibung spezifisch
geforderten konditionellen Voraussetzungen gelten als absolut unverzichtbare
Bedingung für jeden Teilnehmer. Sind diese Voraussetzungen bei einem
Teilnehmer nicht gegeben, muss aus Sicherheitsgründen innerhalb der ersten
beiden Lehrgangstage ein einvernehmlicher Abbruch der Teilnahme bei
anteilsweiser Rückerstattung der Aufenthaltskosten in Erwägung gezogen
werden.
3.3. ANWESENHEITSPFLICHT
Die aktive Teilnahme an sämtlichen Ausbildungsteilen eines Lehrganges ist
verpf lichtend. Die Anerkennung eines Lehrganges (ärztliche Fortbildungszertifikate) erfolgt nur bei vollständiger Anwesenheit des Teilnehmers an allen
Lehrgangstagen und bei allen Programmpunkten. Zu spät anreisende oder
frühzeitig abreisende Teilnehmer erhalten keine Lehrgangsbestätigung.
Während des Lehrganges dürfen keine privaten Touren, Skiabfahrten, Kletterübungen
und dergleichen unternommen werden.
3.4. ANRECHENBARKEITEN
Die Lehrgänge gelten als postpromotionelle Ärztefortbildung und sind für das österreichische Sportarztdiplom, für das Diplom-Fortbildungssystem der Österreichischen Ärztekammer, für das Fortbildungszertifikat der Bayerischen
Landesärztekammer sowie als Notarzt-Fortbildung (Österreich) anrechenbar.
Die entsprechende einheitliche Lehrgangsbestätigung wird nur bei vollständiger
Anwesenheit an allen Lehrgangstagen am Lehrgangsschluss übergeben.
3.5. ANMELDEMODALIDÄTEN UND PLATZVERGABE
Alle Anmeldungen erfolgen über das Sekretariat der internationalen Lehrgänge
für Alpinmedizin. Die Teilnehmerzahl ist aus Platzgründen lehrgangsspezifisch limitiert, woraus sich organisatorisch ein stufenweiser Anmeldungsmodus
ergibt:
Nach Vorliegen einer schriftlichen Voranmeldung erfolgt die def initive Platzvergabe
(Reihung) gemäß dem Einlangen der Anzahlung. Diese Anzahlung
gilt dann als verbindliche Anmeldung. Für die definitive Teilnahmeberechtigung
ist die Zahlung der gesamten Lehrgangsgebühr bis zum angegebenen
Einzahlungstermin Voraussetzung. Es werden keine Wartelisten geführt.
3.6. STORNOREGELUNG
Bei Rücktritt, Abmeldung oder Nichterscheinen - aus welchen Gründen auch
immer – gilt für bereits eingezahlte Beträge (Anzahlungen, Restzahlungen)
ausnahmslos folgende Regelung:
Bei Rücktritt länger als 28 Tage vor Lehrgangstermin werden die eingezahlten
Beträge abzüglich von € 50,00 Bearbeitungsgebühr rücküberwiesen.
Bei Rücktritt kürzer als 28 Tage vor Lehrgangstermin können die eingezahlten
Beträge weder rücküberwiesen noch auf andere Lehrgänge umgewidmet
werden.
Begründet ist diese Regelung damit, dass die anteilsweisen Kosten eines frei
gewordenen Lehrgangsplatzes erhalten bleiben, wenn dieser nicht durch eine
Ersatzperson nachbesetzt werden kann. Erfahrungsgemäß ist nur so eine
verlässliche Vollbesetzung aller verfügbaren Lehrgangsplätze möglich.
Wir empfehlen daher allen Teilnehmern den selbstständigen Abschluss einer
Reiserücktrittsversicherung mit entsprechender Deckung.
3.7.
RISIKO, BERGFÜHRER, VERANSTALTERHAFTUNG
(Die folgenden Hinweise stellen im Sinne einer korrekten Veranstalterhaf tung
aufgrund der Rechtslage das „Produktrisiko“ klar:)
Bergsteigen ist eine Risikosportart, wobei Unfälle immer möglich sind. Daher
ist auch bei allen unseren Lehrgängen stets zu beachten, dass gerade im
Bergsport ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko besteht, das auch bei
umsichtiger und fürsorglicher Betreuung durch die von uns engagierten Bergführer
nicht völlig reduziert oder gar ausgeschlossen werden kann.
Dieses alpine Basisrisiko muss jeder Teilnehmer selbst tragen. Das alpine
Risikomanagement ist immer eine Aufgabe aller Beteiligten. Von jedem Teilnehmer
wird daher ein zumutbares Ausmaß an Eigenverantwortung und Umsicht,
eine angemessene körperliche Eignung und Vorbereitung, eine vollständige
und intakte Ausrüstung (gemäß Ausrüstungsliste), aber auch ein
erhöhtes Maß an Risikobereitschaf t vorausgesetzt.
Unsere bewährten Berufsbergführer werden speziell für die Alpinärzteausbildung
ausgewählt, sind um bestmögliche Risikobegrenzung bemüht und
betreuen alle Teilnehmer besonders umsichtig. Risikominimierung hat bei
unseren Lehrgängen stets oberste Priorität.
Wir empfehlen auch den Abschluss einer eigenen Reiseunfallversicherung.
Hubschrauberbergungen sind auch in Österreich kostenpf lichtig (falls erforderlich
entsprechende Versicherung abschließen). Aus Sicherheitsgründen
ebenso wie zur Gewährleistung eines komfortablen und reibungslosen
Kursverlaufes werden alle Teilnehmer gebeten, alle Anordnungen der Kursleitung
und der Bergführer immer genau zu beachten.
4. LEHRINHALTE
4.1. INTERNATIONALE STANDARDS
Von den drei alpinmedizinischen Dachverbänden MEDCOM UIAA, MEDCOM
IKAR und ISMM wird seit 1997 ein weltweit gültiger Lehrzielkatalog präsentiert
und permanent weiterentwickelt. Als approbierte Ausbildung bewegen
sich unsere Lehrinhalte innerhalb dieser internationalen Lehrzielempfehlung,
an deren Weiterentwicklung wir auch selbst aktiv beteiligt sind.
Das Ziel dieser internationalen Standardisierung ist eine Vereinheitlichung
aller nationalen Alpinärzteausbildungen auf internationalem Niveau sowie die
Festsetzung von Qualitätskriterien mit dem Ziel einer gegenseitige Anerkennung.
Approbierte Ausbildungen werden derzeit neben Österreich und
Deutschland auch einigen anderen Ländern vorwiegend Europas durchgeführt.
4.2. AUSBILDUNGSELEMENTE
4.2.1. ALPINMEDIZINISCHE SEMINARE
Dauer pro Lehrgang: 20 Stunden (5 Tage á 4 Stunden).
Die lehrgangsbezogene Themenliste wird in Blöcken behandelt, wobei seminarmäßig
gestaltete Referate gehalten werden. Grundlage der Seminarunterrichte
ist das „Lehrskriptum Alpin- und Höhenmedizin“ in der jeweils zweijährlich
aktualisierten Ausgabe.
THEMENKATALOG:
· Alpinistische Leistungsphysiologie und Sportmedizin
· Bewegungs- und Trainingslehre, Steigtaktik
· Leistungsstof fwechsel und Bergsporternährung
· Grenzen der Leistungsfähigkeit im Alpinsport in verschiedenen Höhen
· Ermüdung, Erschöpfung, physiologische Überlebensstrategien
· Alpinistische Eignungskriterien aus internistischer Sicht
· Bergsteigen mit internistischen Vorerkrankungen – der Kranke am Berg
· Orthopädische Erkrankungen und Schäden beim Bergsteigen und
· Sportklettern
· Psychologie des Bergsteigens, Risikomanagement
· Physiologie und Medizin der Mittleren, Großen und Extremen Höhen
· Alpine Reisemedizin
· Medizin des Höhentrekkings und des Höhenbergsteigens
· Sportmedizin der Kinder- und Jugendalpinistik
· Unfallkunde der Alpinistik und des Wintersports
· Alpine Traumatologie
· Internistische Notfälle im Gebirge
· Hypothermie, lokale Kälteschäden und Lawinenmedizin
· Strahlenschäden an Haut und Augen im Gebirge
· Alpine Notfallmedizin, terrestrische Bergrettungsmedizin, Blitzschäden
· Anforderungskriterien an den Bergrettungs/Bergwachtarzt
· Alpine Hubschrauberrettung und Flugrettungsmedizin
· Anforderungskriterien alpiner Flugrettungsarzt
· Alpinmedizinische Ausrüstung
· Geschichte und Entwicklung der Berg- und Flugrettung
AUSBILDUNGSZIELE:
Vermitteln bzw. Vertiefen umfassender Kenntnisse in allen Bereichen der Alpin-
und Höhenmedizin. Die Ausbildung wird didaktisch in mehreren Schwerpunkten
entwickelt.
Die Lehrgangsbezeichnungen „Winterlehrgang“, „Frühjahrslehrgang“ und „Sommerlehrgang“ beziehen sich nicht auf den Lehrgangstermin, sondern auf
die alpinistischen Themenbereiche des jeweiligen Lehrgangs.
Kurzdef inition der einzelnen Lehrgänge:
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Winterlehrgang: Dieser Lehrgang befasst sich mit dem hochalpinen Winterbergsteigen
(Skitourenlehrgang) mit den Schwerpunkten Kälte-, Lawinen- und Höhenmedizin. Einer der Winterlehrgänge wird als Einsteigerkurs für Skitourenneulinge
sowie für alternative Wintersportgeräte (z.B. Schneeschuhe,
Snowboard usw.) im winterlichen Mittelgebirge veranstaltet.
Frühjahrslehrgang: Dieser Lehrgang befasst sich mit dem Felsklettern und
Bergsteigen allgemein mit Schwerpunkten internistische Alpinmedizin.
-
Frühjahrslehrgang: Dieser Lehrgang befasst sich mit dem Felsklettern und
Bergsteigen allgemein mit Schwerpunkten internistische Alpinmedizin.
-
Sommerlehrgang: Dieser Lehrgang befasst sich mit kombinierten sommerlichen
Hochtouren im Fels und Eis mit Schwerpunkten Berg- und Flugrettung.
4.2.2. ALPINMEDIZINISCHE PRAXISÜBUNGEN
Dauer pro Lehrgang: 20 Stunden. Diese f inden im hochalpinen Gelände
statt, wobei weitgehend in Kleingruppen (Stationsbetrieb) geübt wird.
THEMENKATALOG:
· Ärztliche Erstversorgung am alpinen
Unfallort
· Ärztliche Betreuung im Notbiwak
· Spaltensturz, Hängen im Seil
· Lawinenrettungsmedizin
· Terrestrische Bergrettungs- und Abtransporttechniken
· Hyperbare Therapie im Gelände
AUSBILDUNGSZIELE:
Die alpinmedizinische Praxis wird im Gelände unter möglichst
realistischen Bedingungen erlernt und geübt.
4.2.3. ALPINISTISCHE AUSBILDUNG
Die alpinistischen Gruppen bestehen aus 5 Personen (Frühjahrs- und Sommerlehrgang)
bzw. 6 bis 7 Personen (Winterlehrgang).
Dauer pro Lehrgang 20 - 40 Stunden. Die alpinistische Ausbildung besteht
je nach Könnensstand des Teilnehmers sowohl in der alpinistischen Grundschulung
als auch in der individuellen Verbesserung alpinistischer Fertigkeiten
und Techniken (gesamtes Sommer- und Winterbergsteigen sowie Techniken
des Höhenbergsteigens) im Rahmen eines angepassten Übungs- und
Tourenprogrammes, durch Unterrichte sowie durch spezielle alpinistische
Praxisübungen. Darüber hinaus f inden Vor- und Nachbesprechungen aller
Touren und Übungen statt.
THEMENKATALOG:
· Alpinistische Fortbewegungstechniken
· Tourenplanung und Tourengestaltung
· Alpine Gefahren und Unfallkunde
· Seil- und Sicherungstechniken
· Rettungstechniken zur Selbst- und Kameradenhilfe
· Alpinistische Ausrüstungskunde
· Metereologie und Wetterkunde
· Kartenkunde und Orientierung
· Gletscher-, Schnee- und Lawinenkunde
· Gebirgskunde (Geologie)
· Biwakbau
· Alpine Natur und Umwelt
AUSBILDUNGSZIELE:
Diese werden jeweils mit dem persönlichen Leistungsvermögen und mit dem
individuellen Ausbildungsstand der anwesenden Teilnehmer in Einklang gebracht.
Oberste Zielsetzung ist die Verbesserung des persönlichen alpinistischen
Könnens und der Selbsteinschätzung in Hinblick auf eine sichere
Durchführung von Bergfahrten, aber auch das richtige Verhalten bei Notfällen
und bei alpinen Bergungsaktionen. Eine intensive Vernetzung von
Theorie und Praxis wird angestrebt, und zwar unter bestmöglicher Nutzung
des alpinen Geländes, der aktuellen alpinen Bedingungen und des alpinistischen
Niveaus der Teilnehmer.
Alpinistische Beurteilung: Am Ende jedes Lehrgangs erfolgt in Hinblick auf
eine spätere Diplomprüfung eine Beurteilung jedes Teilnehmers in den Bereichen
„Alpinistik“ und „Seiltechnik“ durch den Gruppen-Bergführer (Benotung 1
bis 5). Diese Bewertungen erfolgen streng und objektiv und stellen eine
Gesamtbeurteilung dar. Die Beurteilungsliste aller Teilnehmer wird vom alpinistischen
Ausbildungsleiter dem jeweiligen Lehrgangsbericht beigelegt.
5. DETAILSTRUKTUR DER LEHRGÄNGE
5.1. WINTERLEHRGANG- Skitourenlehrgang mit Schwerpunkten Kälte-, Lawinen- und
Höhenmedizin
ALPINMEDIZINISCHE SEMINARE
Vermittlung von Spezialkenntnissen durch jeweils themenbezogene Fachexperten
(zum Teil Gastreferenten) in folgenden Themenbereichen:
· Hypothermie und Lawinenmedizin (2)
· Strahlenschäden an Haut und Augen im Gebirge (2)
· Alpine Traumatologie (Teil 1) inklusive lokaler Kälteschäden
(2)
· Höhenphysiologie (2)
· Medizin der Großen und Extremen Höhen (6)
· Höhentrekking und Höhenbergsteigen (2)
· Alpine Reisemedizin (1)
· Grenzen der Leistungsfähigkeit im Alpinsport in verschiedenen
Höhen (2)
· Orthopädische Erkrankungen und Schäden beim Bergsteigen
und Sportklettern (2)
ALPINMEDIZINISCHE PRAXISÜBUNGEN
· Ärztliche Erstversorgung am Unfallort
· Ärztliche Betreuung im Notbiwak
· Lawinenrettungsmedizin
· Überlebensstrategien im alpinen Gelände
· Hyperbare Therapie im Gelände
ALPINISTISCHE AUSBILDUNG
Diese besteht aus einer Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten zur
selbstständigen Durchführung von hochalpinen Skitouren mit einem skiläuferischen
Können, das eine sichere Beherrschung von Stemmschwüngen bei
jeder Schneeart im mittelsteilen Gelände (bis 30 Grad Neigung) beinhaltet.
Da Tiefschneekenntnisse nicht mehr Voraussetzung für die alpinistische Eignung
zum „Diploma in Mountain Medicine“ sind, müssen nur die Teilnehmer
der Winterlehrgänge auf der Franz-Senn-Hütte mit kompletter Skiausrüstung
erscheinen und auch skiläuferische Basiskenntnisse aufweisen.
Auf dem Winterlehrgang-Termin „Einsteigerkurs“ hingegen kann bei Bedarf
eine Schneeschuhgruppe für Interessenten mit alternativen Wintersportgeräten
eingerichtet werden.
5.2. FRÜHJAHRSLEHRGANG - Felslehrgang mit Schwerpunkt internistische Alpinmedizin
ALPINMEDIZINISCHE SEMINARE
Alpin- und höhenmedizinische Übersichtsreferate zu folgenden
Themenbereichen:
· Alpinistische Leistungsphysiologie und
Sportmedizin (2 Stunden)
· Alpinistische Eignungskriterien aus internistischer Sicht (3)
· Bergsteigen mit internistischen Vorerkrankungen – der
Kranke am Berg (3)
· Internistische Notfälle im Gebirge (1)
· Ermüdung, Erschöpfung, physiologische Überlebensstrategien
im Gebirge (1)
· Alpine Reisemedizin (1)
· Physiologie und Medizin der Mittleren, Großen und Extremen
Höhen (7)
· Expeditionsbergsteigen heute (2)
ALPINMEDIZINISCHE PRAXISÜBUNGEN
· Erstversorgung am Unfallort
· Behelfsmäßige Bergrettungstechnik und Abtransport
im unwegsamen Gelände
ALPINISTISCHE AUSBILDUNG
Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten des leichten bis mittelschweren
Bergsteigens in Fels und Eis durch Erlernen bzw. Verbessern der alpinistischen
Technik und des Könnens, wobei für besonders interessierte bzw.
befähigte Teilnehmer angestrebt werden kann, einen Anstieg von mittlerer
Länge (ca. 300 Höhenmeter) bis zum Schwierigkeitsgrad IV in selbstständiger
Seilschaf t sicher zu bewältigen.
5.3. SOMMERLEHRGANG - Hochtourenlehrgang im Fels und Eis mit Schwerpunkten Berg- und
Flugrettung
ALPINMEDIZINISCHE SEMINARE
Vermittlung von Spezialkenntnissen durch jeweils themenbezogene Experten
(Gastreferenten) in folgenden Themenbereichen:
· Alpinistische Eignungskriterien aus internistischer
Sicht – Bergsteigen mit internistischen Vorerkrankungen (2)
· Die Tourenapotheke für den Bergsteiger und den bergsteigenden
Arzt (1)
· Alpine Traumatologie (Teil 2) (2)
· Psychologie des Bergsteigens (2)
· Sportmedizin der Kinder- und Jugendalpinistik (2)
· Geschichte und Entwicklung der Berg- und Flugrettung (2)
· Anforderungskriterien an den Bergrettungs/Bergwachtarzt (2)
· Alpine Notfallmedizin, terrestrische Bergrettungsmedizin, Blitzschäden
(2)
· Internistische Notfälle im Gebirge (1)
· Möglichkeiten und Grenzen der Flugrettung im Gebirge,
der ärztliche Flugrettungseinsatz, Anforderungskriterien an den
alpinen Flugrettungsarzt (2)
ALPINMEDIZINISCHE PRAXISÜBUNGEN
· Ärztliche Erstversorgung am Unfallsort
· Spaltensturz, Hängen im Seil
· Terrestrische Bergrettungs- und Abtransporttechniken
ALPINISTISCHE AUSBILDUNG
Verbesserung von Kenntnissen und Fertigkeiten des leichten bis mittelschweren
Bergsteigens in Fels und Eis, wobei für befähigte Teilnehmer angestrebt
werden kann, einen Anstieg von mittlerer Länge (ca. 300 Höhenmeter)
bis zum Schwierigkeitsgrad IV in selbstständiger Seilschaf t zu bewältigen.
6. DIPLOMPRÜFUNGSORDNUNG
6.1. DIPLOME
• Internationales „Diploma for Mountain
Medicine“
Die von der UIAA (Union Internationale des Associations d`Alpinisme), der
IKAR (Internationale Kommission für alpines Rettungswesen) und der ISMM
(International Society for Mountain Medicine) weltweit anerkannte österreichisch-
deutsche Alpinärzteausbildung kann durch eine einmal jährlich stattfindende Prüfung mit folgenden Qualif ikationen abgeschlossen werden:
· „Diploma in Mountain Medicine“
Voraussetzungen: Eine nach erfolgreicher Absolvierung von Winterlehrgang,
Frühjahrslehrgang und Sommerlehrgang bestandene Prüfung, die einmal
jährlich abgehalten wird.
· „Diploma in Expedition and Wilderness Medicine“
Voraussetzungen: Vorher erworbenes „Diploma in Mountain Medicine“ sowie
eine nach erfolgreicher Absolvierung des Speziallehrganges „Expedition and
Wilderness Medicine“ (Höhenbergsteigen) bestandene Prüfung, die einmal
jährlich abgehalten wird.
Beide Diplomprüfungen können nicht zum selben Termin absolviert werden.
Diese beiden Diplome der Weltdachverbände UIAA, IKAR und ISMM sind
weltweit gültig.
6.2. WEITERE VORAUSSETZUNGEN ZUR PRÜFUNGSZULASSUNG
- Mitgliedschaft bei der Österreichischen Gesellschaft für
Alpin- und Höhenmedizin oder bei der Deutschen Gesellschaft für
Berg- und Expeditionsmedizin.
- Abgeschlossenes Medizinstudium.
- Absolventen externer, von der UIAA, der IKAR und der ISMM anerkannter
Lehrgänge müssen mindestens einen Lehrgang bei uns absolviert
haben.
Der zusätzliche Erwerb des Notarztdiplomes (Österreich) bzw. der Fachkunde
Rettungsdienst (Deutschland) wird zur aktiven Ausübung notärztlicher Tätigkeiten
im Gebirge empfohlen.
6.3. PRÜFUNGSINHALTE
• Theorieprüfung: Schriftliche Multiple-Choice-Prüfung auf der Basis des
aktuellen Lehrskriptums. Es gibt keine Fragenliste zur Vorbereitung.
• Praxisprüfung: Entfällt, wenn am Ende der Ausbildung eine positive
alpinistische Beurteilung durch unsere Bergführer vorliegt. Liegt keine
positive Beurteilung vor, erfolgt während eines Winter- oder Sommerlehrganges
eine eintägige praktische Überprüfung jener Fertigkeiten, bei welchen
auf den Lehrgängen Def izite festgestellt wurden. Bei schwerwiegenden
alpinistischen Mängeln wird vor Prüfungsantritt eine Lehrgangswiederholung
nahegelegt.
6.4. PRÜFUNGSKOMMISSION
Diese besteht aus dem paritätisch von beiden Gesellschaf ten besetzten Ausbildungsbeirat
unter Vorsitz der beiden Präsidenten. Der Ausbildungsbeirat
setzt den Fragenkatalog zusammen, entscheidet über die Prüfungszulassungund bestätigt die Beurteilung der Prüfungsergebnisse. Gegen die Beschlüsse
und Beurteilungen der Prüfungskommission ist keine Berufung möglich.
Ohne die f ristgerechte Anmeldung ist aus administrativen Gründen keine
Teilnahme an der Prüfung möglich. Nach erfolgter Anmeldung entscheidet der
Ausbildungsbeirat als Prüfungskommission der beiden Gesellschaf ten gemäß
den oben genannten Kriterien über die Prüfungszulassung. Wenn diese
möglich ist, erhält der Kandidat weitere Informationen zur Prüfung sowie
einen Zahlschein zur Überweisung der Prüfungsgebühr (€ 50,--). Nach
Einlangen der Prüfungsgebühr kommt man auf die Kandidatenliste.
6.5. TERMINE, PRÜFUNGSORTE, ORGANISATION UND DURCHFÜHRUNG
Jährlich findet nur ein Prüfungstermin statt, und zwar bei Möglichkeit im Zusammenhang
mit einem alpinmedizinischen Symposium alternierend in Österreich und in Deutschland, um den Kandidaten auch die Teilnahme am
Symposium zu ermöglichen.
Ausschreibung, Administration, Anmeldung, Vorbereitung, Durchführung, Bewertung,
Urkunden, Abzeichen, Finanzgebarung usw. erfolgt ausschließlich
durch die turnusmäßig zuständige Fachgesellschaft.
Durchführungsbestimmungen:
70 Fragen in maximal 90 Minuten. Die Fragen stammen aus dem gesamten
aktuellen Lehrskriptum. Mehrfachantworten sind möglich. Eine Frage gilt aber
nur als richtig beantwortet, wenn alle richtigen Antworten angekreuzt sind.
Auswertung: Limit 60 % von 70 Fragen, das sind 42 richtige Antworten.
Nach bestandener Prüfung werden Urkunde und Stoffabzeichen per Post zugesandt.
PRÜFUNGSWIEDERHOLUNG
Für das Bestehen der Prüfung müssen mindestens 60% der Multiple-Choice-
Fragen richtig beantwortet werden. Wird dieses Limit nicht erreicht, ist eine
Prüfungswiederholung möglich, und zwar im folgenden Jahr am regulären
Prüfungstermin. Eine Wiederholungsprüfung ist nur einmal möglich.
Vom Vorstand der Österreichischen
Gesellschaft für Alpin- und Höhenmedizin und
vom Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Berg- und Expeditionsmedizin
in der derzeit gültigen Form beschlossen.
[ Download: Ausbildungsordnung 2012.pdf ] |