Die von der UIAA (Union Internationale des Associations d`Alpinisme), der IKAR (Internationale Kommission für alpines Rettungswesen) und der ISMM (International Society for Mountain Medicine) weltweit anerkannte österreichisch-deutsche Alpinärzteausbildung kann durch eine einmal jährlich stattfindende Prüfung mit folgenden Qualifikationen abgeschlossen werden:

  • Diploma in Mountain Medicine
    Voraussetzungen: Eine nach erfolgreicher Absolvierung von Winterlehrgang, Frühjahrslehrgang und Sommerlehrgang bestandene Prüfung, die einmal jährlich abgehalten wird.
  • Diploma in Expedition and Wilderness Medicine
    Voraussetzungen: Vorher erworbenes „Diploma in Mountain Medicine“ sowie eine nach erfolgreicher Absolvierung des Speziallehrganges „Expedition and Wilderness Medicine“ bestandene Prüfung, die einmal jährlich abgehalten wird.

Beide Diplomprüfungen können nicht am selben Termin absolviert werden.

Diese beiden Diplome der Weltdachverbände UIAA, IKAR und ISMM sind weltweit gültig.

WEITERE VORAUSSETZUNGEN ZUR PRÜFUNGSZULASSUNG

  • Mitgliedschaft bei der Österreichischen Gesellschaft für Alpin- und Höhen-medizin oder bei der Deutschen Gesellschaft für Berg- und Expeditionsmedizin.
  • Abgeschlossenes Medizinstudium.
  • Absolventen externer, von der UIAA, der IKAR und der ISMM anerkannter Lehrgänge müssen mindestens einen Lehrgang bei uns absolviert haben.

Der zusätzliche Erwerb des Notarztdiploms (Österreich) bzw. der Fachkunde Rettungsdienst (Deutschland) wird zur aktiven Ausübung notärztlicher Tätigkeiten im Gebirge empfohlen.

 

PRÜFUNGSINHALTE

Theorieprüfung: Schriftliche Multiple-Choice-Prüfung auf der Basis des aktuellen Lehrskriptum-Updates. Es gibt keine Fragenliste zur Vorbereitung.
Praxisprüfung: Entfällt, wenn am Ende der Ausbildung eine positive alpinistische Beurteilung durch unsere Bergführer vorliegt. Liegt keine positive Beurteilung vor, erfolgt während eines Winter- oder Sommerlehrganges eine eintägige praktische Überprüfung jener Fertigkeiten, bei welchen auf den Lehrgängen Defizite festgestellt wurden. Bei schwerwiegenden alpinistischen Mängeln wird vor Prüfungsantritt eine Lehrgangswiederholung nahegelegt.

PRÜFUNGSKOMMISSION
Diese besteht aus dem paritätisch von beiden Gesellschaften besetzten Ausbildungsbeirat unter Vorsitz der beiden Präsidenten. Der Ausbildungsbeirat setzt den Fragenkatalog zusammen, entscheidet über die Prüfungszulassung, organisiert die Prüfung und nimmt die Beurteilung des Prüfungsergebnisses vor. Gegen die Beschlüsse und Beurteilungen der Prüfungskommission ist keine Berufung möglich.

PRÜFUNGSWIEDERHOLUNG
Für das Bestehen der Prüfung müssen mindestens 60% der Multiple-Choice-Fragen richtig beantwortet werden. Wird dieses Limit nicht erreicht, ist eine Prüfungswiederholung möglich, und zwar im folgenden Jahr am regulären Prüfungstermin. Eine Wiederholungsprüfung ist nur einmal möglich.

NÄCHSTER PRÜFUNGSTERMIN
Am Freitag, den 9. November 2012, voraussichtlich um 18:00 Uhr, im Tagungszentrum Ramsau/Dachstein, Österreich im Rahmen der gemeinsamen Jahrestagung 2012 der Österreichischen Gesellschaft für Alpin- und Höhenmedizin. Nach bestandener Prüfung werden Urkunde und Stoffabzeichen im Rahmen der Tagung überreicht.

ANMELDUNG UND PRÜFUNGSGEBÜHR
Eine schriftliche Anmeldung samt entsprechenden Dokumentenkopien muss für Mitglieder beider Gesellschaften bis spätestens 30. September 2012 ausschließlich an folgende Adresse erfolgen:

Deutsche Gesellschaft für Berg- und Expeditionsmedizin
Kristin Krahl, Tassilostr. 2, D-85540 Haar
www.bexmed.de Email: info@bexmed.de

Daraufhin entscheidet der Ausbildungsbeirat als Prüfungskommission der beiden Gesellschaften gemäß den oben genannten Kriterien über die Prüfungszulassung. Wenn diese möglich ist, erhält der Kandidat weitere Informationen zur Prüfung sowie einen Zahlschein zur Überweisung der Prüfungsgebühr (€ 50,--). Nach Einlangen der Prüfungsgebühr kommt man auf die Kandidatenliste.

Das aktuelle Update 2011 des Lehrskriptum als obligate Lernunterlage für die Prüfung kann für € 20,-- Spesenersatz über office@alpinaerzte.org angefordert werden.

Bitte beachten: Ohne fristgerechte Anmeldung ist aus administrativen Gründen keine Teilnahme an der Prüfung möglich.