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Alle Lehrgänge sind von der Österreichischen Ärztekammer approbierte Diplomfortbildungsveranstaltungen und unterliegen daher den entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Mitglieder der Österreichischen Gesellschaft für Alpin- und Höhenmedizin oder der Deutschen Gesellschaft für Berg- und Expeditionsmedizin, und zwar Ärzte sowie Medizinstudenten im letzten Studienabschnitt. Für alle Teilnehmer eines Lehrganges besteht eine einheitliche Lehrgangsgebühr. Allenfalls auf dem Stützpunkt anwesende Begleitpersonen von Teilnehmern sind vom gesamten Lehrgangsbetrieb ausgeschlossen, insbesondere von Seminaren und Vorträgen.
Ein Einstieg in die Ausbildung ist über jeden der drei Lehrgänge möglich. Alle alpinistischen Könnensstufen sind willkommen, also auch Anfänger, für die alpinistische Anfängergruppen gebildet werden. Eine gute Gesundheit und die in der jeweiligen Kursbeschreibung spezifisch geforderten konditionellen Voraussetzungen gelten als absolut unverzichtbare Bedingung für jeden Teilnehmer. Sind diese Voraussetzungen bei einem Teilnehmer nicht gegeben, muss aus Sicherheitsgründen innerhalb der ersten beiden Lehrgangstage ein einvernehmlicher Abbruch der Teilnahme bei anteilsweiser Rückerstattung der Aufenthaltskosten in Erwägung gezogen werden.
Die aktive Teilnahme an sämtlichen Ausbildungsteilen eines Lehrganges ist verpflichtend. Die Anerkennung eines Lehrganges (ärztliche Fortbildungszertifikate) erfolgt nur bei vollständiger Anwesenheit des Teilnehmers an allen Lehrgangstagen und bei allen Programmpunkten. Zu spät anreisende oder frühzeitig abreisende Teilnehmer erhalten keine Lehrgangsbestätigung. Während des Lehrganges dürfen keine privaten Touren, Skiabfahrten, Kletterübungen und dergleichen unternommen werden.
Die Lehrgänge gelten als postpromotionelle Ärztefortbildung und sind für das österreichische
Sportarztdiplom, für das Diplom-Fortbildungssystem der Österreichischen Ärztekammer, für
das Fortbildungszertifikat der Bayerischen Landesärztekammer sowie als Notarzt-Fortbildung
(Österreich) anrechenbar. Die entsprechende einheitliche Lehrgangsbestätigung wird
nur bei vollständiger Anwesenheit an allen Lehrgangstagen am Lehrgangsschluss übergeben. Alle Anmeldungen erfolgen über das Sekretariat der internationalen Lehrgänge für Alpinmedizin.
Die Teilnehmerzahl ist aus Platzgründen lehrgangsspezifisch limitiert, woraus sich
organisatorisch ein stufenweiser Anmeldungsmodus ergibt:
Bei Rücktritt, Abmeldung oder Nichterscheinen - aus welchen Gründen auch immer – gilt für bereits eingezahlte Beträge (Anzahlungen, Restzahlungen) ausnahmslos folgende Regelung: Bei Rücktritt länger als 28 Tage vor Lehrgangstermin werden die eingezahlten Beträge abzüglich von € 50,00 Bearbeitungsgebühr rücküberwiesen. Bei Rücktritt kürzer als 28 Tage vor Lehrgangstermin können die eingezahlten Beträge weder rücküberwiesen noch auf andere Lehrgänge umgewidmet werden. Begründet ist diese Regelung damit, dass die anteilsweisen Kosten eines frei gewordenen Lehrgangsplatzes erhalten bleiben, wenn dieser nicht durch eine Ersatzperson nachbesetzt werden kann. Erfahrungsgemäß ist nur so eine verlässliche Vollbesetzung aller verfügbaren Lehrgangsplätze möglich. Wir empfehlen daher allen Teilnehmern den selbstständigen Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung mit entsprechender Deckung.
Bergsteigen ist eine Risikosportart, wobei Unfälle immer möglich sind. Daher ist auch bei allen unseren Lehrgängen stets zu beachten, dass gerade im Bergsport ein erhöhtes Unfallund Verletzungsrisiko besteht, das auch bei umsichtiger und fürsorglicher Betreuung durch die von uns engagierten Bergführer nicht völlig reduziert oder gar ausgeschlossen werden kann. Dieses alpine Basisrisiko muss jeder Teilnehmer selbst tragen. Das alpine Risikomanagement ist immer eine Aufgabe aller Beteiligten. Von jedem Teilnehmer wird daher ein zumutbares Ausmaß an Eigenverantwortung und Umsicht, eine angemessene körperliche Eignung und Vorbereitung, eine vollständige und intakte Ausrüstung (gemäß Ausrüstungsliste), aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Unsere bewährten Berufsbergführer werden speziell für die Alpinärzteausbildung ausgewählt, sind um bestmögliche Risikobegrenzung bemüht und betreuen alle Teilnehmer besonders umsichtig. Risikominimierung hat bei unseren Lehrgängen stets oberste Priorität. Wir empfehlen auch den Abschluss einer eigenen Reiseunfallversicherung. Hubschrauberbergungen sind auch in Österreich kostenpflichtig (falls erforderlich entsprechende Versicherung abschließen). Aus Sicherheitsgründen ebenso wie zur Gewährleistung eines komfortablen und reibungslosen Kursverlaufes werden alle Teilnehmer gebeten, alle Anordnungen der Kursleitung und der Bergführer immer genau zu beachten. Durch die Leistung der Anzahlung der Lehrgangskosten (Anmeldung) erklärt sich jeder Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen verbindlich und vollinhaltlich einverstanden. |